Indirekter Erregernachweis über serologische Verfahren im medizinischen Labor

Der indirekte Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion kann über den Nachweis von Antikörpern gegen den Erreger erfolgen. Dazu wird eine Blutprobe benötigt, in der sich frühe (IgM) oder späte (IgG) Antikörper detektieren lassen. Das Nachweisprinzip beruht auf der Antigen-Antikörper- Reaktion und folgende Komponenten werden für den entsprechenden Nachweis benötigt:  

  • eine präparierte Mikrotiterplatte, an die körpereigene Antikörper aus der Blutprobe binden können (u. a. Antikörper gegen SARS-CoV-2),
  • ein passendes Antigen, das nur von Antikörpern gegen SARS-CoV-2 gebunden werden kann (ein synthetisches Protein des neuen Corona-Virus),
  • ein Detektionsantikörper, der wiederum das Antigen binden kann und z. B. farblich markiert oder enzymgekoppelt ist,
  •  zusätzlich nötige Reagenzien für den enzymgekoppelten Farbumschlag.

Im Falle einer SARS-CoV-2-Infektion können die entsprechend gebildeten Antikörper an die Mikrotiterplatte binden und die Folgeschritte korrekt ablaufen. Liegen keine spezifischen Antikörper gegen SARS-CoV-2 vor, können zwar andere körpereigene Antikörper an die Platte binden, allerdings erfolgt dann keine Bindung des Antigens und auch keine Bindung des Detektionsantikörpers. Der Farbumschlag bleibt aus.

 

Testkits der IVD-Industrie - 2020-04-15 | pdf | 120 KB