VDGH-Expertentalk 2011 überzeugte mit dem Thema "Schwangerschaftsdiagnostik kann mehr!"

Rund 60 Personen aus Medien, Wissenschaft, Politik und Diagnostik-Industrie kamen am 29. November zum VDGH-Expertentalk 2011 in Berlin zusammen, um sich aus erster Hand über den aktuellen Stand der Schwangerschaftsdiagnostik in Deutschland zu informieren und zu erfahren, welche diagnostischen Möglichkeiten derzeit in der gesetzlichen Versorgung ausgeblendet werden - trotz eines deutlich besseren Schutzes für das Leben und die Gesundheit ungeborener Kinder.

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Professor Dr. Eiko Petersen (li.), Matthias Borst (re.) Foto: VDGH

Der Diskussion stellten sich Dr. Edith Pfenning, Leiterin Abteilung Methodenbewertung im Gemeinsamen Bundesausschuss(G-BA), Professor Dr. Eiko Petersen, Arzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Arzt für Frauenheilkunde (Freiburg), Univ. Doz. Mag. Dr. Julia Walochnik, Institut für spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin an der Medizinischen Universität Wien, Dr. Klaus König, 2. Vorsitzender des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V. und VDGH-Vorstandsvorsitzender Matthias Borst.

Diskutiert wurden Infektionen mit Streptokokken-B, dem Cytomegalievirus sowie durch Toxoplasmose. Thema war ebenfalls der immer mehr um sich greifende Gestationsdiabetes. Professor Petersen machte deutlich, dass Infektionen und Erkrankungen der Mutter in der Schwangerschaft meistens symptomlos verlaufen, aber das Ungeborene schwer schädigen könnten. Gerade hier sei eine stärkere Sensibilisierung von Frauenärzten für die o.g. Infektionen und Erkrankungen gefragt. Dr. König stellte provozierend fest, dass derzeit in Deutschland nur solche Mütter ihr Ungeborenes richtig schützten, die dafür selbst bezahlten. Dr. Walochnik aus Wien legte in Ihrem Vortrag zum Toxoplasmose-Screening überzeugend dar, welche Erfolge das Screening von Schwangeren mittlerweile aufweist. So konnte seit Einführung des Screenings 1975 die Gesundheit und das Leben von 5000 Kindern in Österreich gerettet werden. Dr. Edith Pfenning zeigte Interesse für die Argumente der Experten, forderte jedoch, dass Gynäkologen und Fachgesellschaften in Deutschland sich in Sachen verbesserter Schwangerschaftsvorsorge einig sein müssten, bevor sie mit dem G-BA ins Gespräch einträten. VDGH-Vorstandschef Matthias Borst verknüpfte die Frage nach verbesserten Früherkennungsmethoden in der Schwangerschaft mit der Erprobungsklausel im GKV-Versorgungstrukturgesetz: „ Wie können wir einen Ansatz finden, um mit dem G-BA neue Erkenntnisse und Erfahrungswerte aus der Diagnostik mit ethischem Nutzen besser umzusetzen“?

Die Frage blieb unbeantwortet aber nicht ungehört: Die Vertreterin des G-BA signalisierte Gesprächsbereitschaft.

Die Unterlagen zur Veranstaltung finden Sie «hier»