Direkter Erregernachweis über das Antigennachweisverfahren

Ebenfalls basierend auf der Antigen-Antikörper-Reaktion erfolgt die Diagnose über Virusantigene (Antigennachweisverfahren). Es handelt sich dabei wieder um einen direkten Nachweis des Erregers SARSCoV- 2, allerdings nicht über seine Erbinformation, sondern über die Proteine, die in der Virushülle vorhanden sind. In diesem Fall können markierte Antikörper die viralen Antigene (= SARS-CoV-2-Proteine) aus der Speichel- oder Stuhlprobe erkennen.

 

Entsprechende Tests werden aktuell noch entwickelt und könnten ebenfalls als Schnelltest auf den Markt gebracht werden. Die Testkomponenten bestehen analog zu den serologischen Nachweisverfahren aus farblich markierten Komponenten der Antigen-Antikörper- Reaktion.

Testkits der IVD-Industrie - 2020-04-15 | pdf | 120 KB