Kartuschensysteme (Schnelltests) für den direkten Erregernachweis
Diese Kartuschensysteme werden auch „Schnelltests“ genannt, da die Ergebnisse im Vergleich zur herkömmlichen Vorgehensweise nach einer kürzeren Zeitspanne vorliegen. Der Erregernachweis erfolgt hier aber auch über RT-PCR. Dafür werden Einmalkartuschen verwendet, in die nur der Abstrichtupfer eingeführt werden muss. Die anschließende Analyse läuft in dem kleinen Gerät vollautomatisiert ab.
Zur Laborreform in der vertragsärztlichen Versorgung
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 hat der Bewertungsausschuss nach § 87 SGB V umfangreiche Änderungen im EBM beschlossen. Diese haben hohe Relevanz für die Laborärzte und die Laboratoriumsuntersuchungen des Kapitels 32 EBM.